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1. Geltungsbereich
Diese Hausordnung in ihrer jeweils aktuellen Fassung gilt für die gesamte Eissporthalle Linz, ein-schließlich der Wege- und Freiflächen. Diese Hausordnung gilt sowohl an den jeweiligen Veranstal-tungstagen für alle Veranstaltungen sowie auch an allen sonstigen Tagen. Mit dem Erwerb der Ein-trittskarte erkennt der Besucher diese Hausordnung als verbindlich an.

2. Hausrecht
2.1. Dem EHC Liwest Black Wings Linz steht während einer Veranstaltung das alleinige Hausrecht zu.

2.2. Eine Veranstaltung ist jedes Eishockeyspiel sowie eine sonstige organisierte Veranstaltung in der Anlage.

3. Zutritt von den Besuchern zu der Veranstaltung
3.1. Der Zugang zu der Veranstaltung wird nur gegen Vorlage einer gültigen Eintrittskarte gewährt. Bei missbräuchlicher Verwendung oder unbefugter Weitergabe von Eintrittskarten können diese von den Organen und beauftragten Personen des EHC Liwest Black Wings Linz ersatzlos eingezogen werden.

3.2. Der Ordnungsdienst ist berechtigt, Besucher so wie die von ihnen mitgeführten Behältnisse auf verbotene Gegenstände zu durchsuchen und von ihnen die Vorlage von Ausweispapieren zu verlan-gen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sie solche Gegenstände mitführen oder dass gegen sie ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot ausgesprochen wurde.

3.3. Der Ordnungsdienst darf Personen - auch durch den Einsatz technischer Hilfsmittel - dahingehend untersuchen, ob sie aufgrund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführen von Waffen oder von gefährlichen pyrotechnischen Gegenständen ein Sicherheitsrisiko darstellen, und gege-benenfalls den Zutritt verweigern.

3.4. Verweigert der Besucher die Zustimmung zu diesen Kontrollmaßnahmen, so wird er nicht zu der Veranstaltung zugelassen oder von ihr ausgeschlossen, ohne dass der Kartenwert erstattet wird.

3.5. Pyrotechnische Gegenstände, insbesondere Feuerwerkskörper oder Rauchkerzen, Waffen aller Art und ähnliche gefährliche Gegenstände, Glasbehälter, Dosen, Spirituosen und alkoholische Getränke, illegale Drogen oder sonstige Gegenstände, die der Freude am Spiel bzw. dem Komfort der Sicherheit anderer Besucher, Spieler oder Offizieller abträgig sein können, sind verboten. Gleiches gilt für werbende, kommerzielle, politische oder religiöse Gegenstände aller Art, einschließlich Banner, Schilder, Symbole oder Flugblätter. Die vorgenannten Gegenstände dürfen nicht in die Anlage ge-bracht werden. Das Äußern oder Verbreiten von rassistischen, fremdenfeindlichen oder rechtsradika-len Parolen ist verboten.

3.6. Das Betreten der Eisfläche ist strengstens untersagt.

3.7. Es ist Ticketinhabern ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht gestattet, Ton, Bild, Beschreibungen oder Resultate der Veranstaltung aufzunehmen (außer für private Zwecke) oder diese ganz oder teilweise über Internet oder andere Medien (einschließlich Mobilfunk) zu übertragen oder zu verbreiten oder andere Personen bei derartigen Aktivitäten zu unterstützen. Geräte oder Anlagen, die bei solchen Aktivitäten benutzt werden können, dürfen ohne vorherige Zustimmung des Veranstalters nicht in die Anlage mitgebracht werden. Fotos und Bilder, die von Ticketinhabern bei einem Spiel erstellt werden, dürfen ausschließlich für private Zwecke verwendet werden. Jede kommerzielle Nut-zung, gleich auf welche Weise und durch wen, sowie die Mitnahme von Transparenten, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Veranstalters.

4. Verweigerung des Zutritts
4.1. Besucher die,

- erkennbar unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen,
- erkennbar Gewaltbereit oder Anstiftung zu Gewalt bereit sind,
- bei denen ein örtliches oder bundesweites Stadionverbot vorliegt,
- erkennbar die Absicht haben, die Veranstaltung zu stören oder
- verbotene Gegenstände mit sich führen

werden nicht zu den Veranstaltungen zugelassen bzw. von diesen ausgeschlossen.

4.2. Besuchern kann der Zutritt verweigert werden, wenn behördliche Auflagen oder die Sicherheit der Veranstaltung, (z.B. wegen Überfüllung) den Zutritt entgegenstehen, ohne dass der Kartenwert erstat-tet wird.

5. Verhalten, Sicherheit
5.1. Jeder Besucher hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird. Jedermann hat den Anordnungen der Ordnungsbehörden, insbesondere der Polizei und der Feuerwehr, sowie des Ordnungsdienstes, und des Stadionsprechers Folge zu leisten. Wer diese Anordnungen nicht befolgt, wird vom Ord-nungsdienst oder von der Polizei aus der Eissporthalle verwiesen.

5.2. Die Besucher haben die ihnen zugewiesen Plätze einzunehmen. Die Besucher dürfen auf dem Weg dorthin ausschließlich die dafür vorgesehenen Zugänge benutzen. Aus Gründen der Sicherheit und zur Abwehr von gefahren sind die Besucher verpflichtet, auf Anweisung des Ordnungsdienstes oder der Polizei andere, gegebenenfalls auch in anderen Blöcken und Bereichen gelegene Plätze als auf ihrer Eintrittskarte vermerkt, einzunehmen.

5.3. Dem Besucher ist bewusst, dass er sich als Zuschauer bei Einhockeyspielen der Gefahr des „Puckfluges“ aussetzt. Die Besucher werden daher angehalten dem Spielverlauf aufmerksam zu folgen um aus dem durch „Puckflug“ resultierende Schäden für Leib und Leben zu verhindern.

6. Durchsetzung der Hausordnung
6.1. Verstößt ein Besucher schwerwiegend die Vorschriften der Hausordnung, so wird er von der Ver-anstaltung ausgeschlossen und gegen ihn ein Hausverbot verhängt. Außerdem kann der Veranstalter Daten zur Person des Besuchers erheben und an die Strafverfolgungs- und Polizeibehörden weiter-geben.

6.2. Das Recht des Veranstalters und des Betreibers, von dem Besucher Schadenersatz zu verlangen, bleibt unberührt.

7. Sonstiges, Haftung
7.1. Die Haftung des Veranstalters und seine Erfüllungsgehilfen, ist mit Ausnahme von Personen-schäden bzw. in den gesetzlich vorgesehenen Fällen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Ertragspflicht ist die Haftung für vorhersehbare vertragstypische Schäden begrenzt.

7.2. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch Besucher, Nutzer, deren Be-auftragte oder sonstige Dritte verursacht werden. Der Veranstalter haftet nicht für den Verlust von Gegenständen, es sei den, dass dies auf schuldhaften Verhalten ihres Personals beruht.

7.3. Die Besucher haften nach den geltend gesetzlichen Bestimmungen.

7.4. Eltern haften für ihre Kinder.

EHC LIWEST Black Wings Linz, Oktober 2009
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BWL
Heimspiel
Fr,10.09.10
19:15 Uhr
RBS
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F:BW Linz:Red Bulls3:4 O
F:Red Bulls:BW Linz3:2 
F:BW Linz:Red Bulls2:3 


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